Mittwoch, 26. August 2015

Wie erhalte ich eine Steuernummer


Finanzamt Wiedenbrück

Kurzinformation für Existenzgründer/-innen

 

Wie erhalte ich eine Steuernummer?

 

Die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen händigen Ihnen direkt bei der Anmeldung Ihres Gewerbes (Einzelunternehmen) den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung „ aus. Im Fall von Personen- und Kapitalgesellschaften sendet Ihnen das Finanzamt (FA) den entsprechenden „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu; denn die Übermittlung der Durchschriften sämtlicher Gewerbeanmeldungen (auch Personen- und Kapitalgesellschaften) an das FA Wiedenbrück erfolgt durch die Kommunen grundsätzlich wöchentlich.

Nach Einganz des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogens kann die Steuernummer erteilt werden.

 

Um diesen Vorgang zu beschleunigen, können Sie die Fragebögen auch im Internet downloaden. Sie finden diese auf der Seite des Finanzamts Wiedenbrück (www.finanzamt-wiedernbrueck.de). Klicken Sie das Feld Formulare an; dort finden Sie den Punkt Gewerbeanmeldung und –abmeldung.

 

Einzelunternehmen:                           (FormularID: 034250_11)

Personengesellschaften:                   (FormularID: 034251_11)

Inländische Kapitalgesellschaften:   (FormularID: 034252_11)

 

Sie haben auch die Möglichkeit am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie in der Vordrucksammlung auf der Seite des FA Wiedenbrück unter dem Punkt Zahlungsverkehr.

Sollten Sie fragen zu Steuernummer haben, dann Fragen Sie Ihren Steuerberater.

Samstag, 28. September 2013

Verschiedene Franchisesysteme

  

Das Wesen aller Franchisesysteme beruht auf einer verhältnismäßig einfachen Grundlage. Ein Mensch hat eine Geschäftsidee gehabt und diese mit kaufmännischem Geschick, Ehrgeiz, Fachwissen und manchmal auch mit einer vertretbaren Portion Glück in die Tat umgesetzt. Er hat anfängliche Fehler ausgemerzt und sein Geschäft permanent weiterentwickelt. Mit dem Erfolg ist seine Geschäftsidee gleichzeitig expandiert. Irgendwann hat er auf diesem Weg vor einer grundlegenden Entscheidung gestanden. Es wäre möglich gewesen, eigene Niederlassungen aufzubauen und damit seinen geschäftlichen Erfolg in anderen Regionen selbst zu erzielen. Er hatte aber auch die Wahl, seine Idee gegen eine Gebühr zu verkaufen und dabei die Kontrolle zu behalten, dass der Käufer dieses erfolgreiche Geschäftskonzept genauso akribisch und korrekt ausführt. Dieses Modell ist als Franchising bekannt.
Andererseits gibt es aber auch Menschen, die zwar den Mut zur Selbstständigkeit haben. Ihnen fehlt jedoch die Kreativität zur eigenen Geschäftsidee. Beim Franchising werden diese beiden Menschengruppen zusammengeführt.

Franchise in der Dienstleistung

Ein großer Bereich des Franchising ist die Dienstleistungsbranche. Einer der derzeitigen Marktführer Mail Boxes Etc. (MBE) bietet in seinen weltweiten Franchise-Centern vielfältige Dienstleistungen um Transport, Logistik, Verpackung, Druck und Grafik. Die Herstellung eigener Produkte steht dabei nur im Hintergrund und vielmehr richten sich diese Dienstleitungsangebote an Privatkunden und Firmen.
Zu den Dienstleistungen gehören auch eine große Anzahl von Beratungsleistungen. Eines der führenden Beispiele ist die Schülerhilfe, die lernschwachen Kindern Unterstützung gibt. In diesem Bereich wird lediglich das Wissen von Pädagogen vermarktet und der Franchisegeber liefert das komplette Know-how dazu.
Eine Mischung aus Dienstleistung und Verkauf ist der Fahrradhändler und Reparateur Little John Bike. Alle Stationen dieser Franchisegruppe verkaufen neuen Fahrräder und Zubehör, die teilweise aus der eigenen Produktion, aber hauptsächlich aus gemeinsamen Zukäufen vieler Markenhersteller stammen. Andererseits führen diese Servicestationen aber auch Fahrradreparaturen aus, die nach einem einheitlichen Abwicklungsschema erfolgen. Damit wird das eigene System unverwechselbar zu anderen Fahrradhändlern und Reparaturwerkstätten.

Franchise in der Produktion und im Verkauf

Ein weiterer großer Bereich ist das Franchising mit dem Verkauf von hergestellten Produkten des Franchisegebers. Ein Beispiel ist „Das Futterhaus“. In den Geschäften dieses Franchisegebers werden fast ausschließlich Tiernahrung und andere Produkte verkauft, die aus seiner eigenen Herstellung stammen. Dieses System wird als besonders zuverlässig angesehen, weil sich alle Gewährleistungsfragen hinsichtlich der Produkte innerhalb des eigenen Unternehmens bewegen. Der Franchisegeber vermeidet damit lediglich die Führung eigener Niederlassungen mit dem erforderlichen Aufwand und erhält sich die jederzeitige Kontrolle darüber, ob seine Produkte fachgerecht und entsprechend seiner Vorgaben verkauft werden.

Franchising im Handwerk

Auch hier ist einmal mehr die Geschäftsidee der Auslöser zum Franchising gewesen. Der Lackdoktor beispielsweise ist entstanden, indem sich ein gelernter Autolackierer überlegt hatte, wie sich die enormen Kosten einer Karosserielackierung bei kleineren Schäden vermindern lassen. Er hat an der Entstehung des Smart-Repair mitgewirkt und vermarktet nun seine Geschäftsidee, indem er seine Franchisenehmer mit seinen bewährten Techniken arbeiten lässt.

Ist Franchising allumfassend?

Das System des Franchising hat sich in fast allen Branchen bewährt. Nach Aussage des Deutschen Franchise Verbandes (DFV) gab es 985 Franchisegeber im Jahr 2012 in Deutschland. Sie ermöglichten 72.700 Franchisenehmern den Weg in die Selbstständigkeit und in diesen Unternehmen wurden 546.200 Mitarbeiter gezählt. Damit ist dieses System unternehmerischer Arbeit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, der kaum eine Branche ausschließt.

Wir beraten Sie als Franchisenehmer.  

Montag, 9. September 2013

Franchise Nehmer und Steuerberater

Franchise Nehmer und Steuerberater


Beim Franchising erwirbt der Franchisenehmer vom Franchisegeber vielfältige Nutzungs- und Verkaufsrechte. Mit dem Franchising beginnt für den Existenzgründer eine neue wirtschaftliche Zukunft. Er hat sich zu einer hohen Einmalinvestition entschieden, mit der er die Vertragsrechte aus dem Franchising erwirbt. Andererseits muss er sein eigenes Unternehmen ausstatten, einrichten und buchstäblich zum Laufen bringen. Der Franchisenehmer ist mit seiner Existenzgründung sowohl gedanklich als auch praktisch rund um die Uhr beschäftigt. In dieser Situation der Unternehmensgründung werden Weichen für die Zukunft gestellt. Unter anderem geht es darum zu entscheiden, welche Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortungen an externe Dienstleister vergeben können, sollen oder gar müssen. Zu denen gehört auch die Steuerberatung.

Der Steuerberater ist ein Fachmann in betriebswirtschaftlichen sowie in steuerlichen Fragen. Mit der Gewerbeanmeldung entsteht für den Existenzgründer eine Steuerpflicht. Das örtlich zuständige Betriebsfinanzamt führt ihn ab jetzt als einen Unternehmer. Als solcher wird er steuerlich erfasst und muss zukünftig die damit verbundenen Steuererklärungen abgeben. Voraussetzung dafür ist eine ordnungsgemäße und aktuelle Buchhaltung. Wenn das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft ist, dann wird zunächst eine Eröffnungsbilanz aufgestellt. Der Jungunternehmer tut gut daran, von Anfang an einen Steuerberater mit der Buchführung, der Gehälterabrechnung sowie mit den Steuererklärungen zu beauftragen. Er selbst reduziert dadurch seinen eigenen Buchhaltungsaufwand auf ein Minimum. Die Belege wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen werden gesammelt, datenmäßig geordnet und im Monatsrhythmus an den Steuerberater weitergereicht. Der erledigt im wahrsten Sinne des Wortes alles Weitere, bis hin zu den monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuererklärungen.

Heutzutage eignet sich besonders die Steuerberatung für eine ortsunabhängige und bundesweite Mandantenbetreuung. Alle Buchhaltungsbelege lassen sich scannen und als Datei übermitteln, bis hin zu den Kontoauszügen für das Firmenkonto. Bei einem Franchising arbeiten die Franchisenehmer weitgehend nach den Vorgaben des Franchisegebers. Vor diesem Hintergrund ist es sowohl möglich als auch wirtschaftlich sinnvoll, wenn der Steuerberater mehrere Franchisenehmer desselben Franchisegebers als seine Mandanten betreut. Die Struktur in der Buchhaltung ist bei allen dieselbe, ebenso wie der Kontenplan in Einnahme und Ausgabe. Viele Arbeitsvorgänge lassen sich einheitlich schematisieren. Das reduziert die Manpower sowie den zeitlichen Arbeitseinsatz beim Steuerberater. Die dadurch eingesparten Kosten kommen allen Franchisenehmern als seinen Mandanten zugute. Für sie wird durch die Konzentration auf einen, auf ihren Steuerberater die Buchhaltung preisgünstiger. Im täglichen Arbeitsablauf ergibt sich automatisch auch ein Kontakt des Steuerberaters hin zum Franchisegeber. Damit ist dann der Kreis zwischen allen Beteiligten und Betroffenen geschlossen.

Das Tüpfelchen auf dem i ist letztendlich eine Steuerberatung von Franchisegeber und seinen Franchisenehmern. Digitale Buchhaltung sowie elektronische Kommunikation ermöglichen hier ein reibungsloses Miteinander. Der Steuerberater wird im Laufe der Zeit zu einer wichtigen Schaltstelle für die buchhalterische und steuerliche Abwicklung aller Geschäftsvorfälle, die beide Vertragsseiten betreffen. Ein jährliches Testat desselben Steuerberaters für alle Franchisenehmer kann durchaus vertrauensfördernd wirken, wenngleich sie aufgrund ihres Geschäftssitzes unterschiedlichen Finanzämtern zugeordnet sind. Bei Rückfragen können sie auf ein und denselben Steuerberater verweisen. Der ist aufgrund seines komplexen Wissens für alle ein kompetenter Ansprechpartner. Dabei reicht es aus, sich einmal jährlich, beispielsweise anlässlich der Bilanzerstellung, persönlich zu treffen. Der Alltag lässt sich mit den heutigen technischen Möglichkeiten leicht und reibungslos bewältigen, bis hin zu regelmäßigen Skype-Konferenzen.

Donnerstag, 5. September 2013

500 Millionen Euro Schaden durch Franchise-Pleiten

   
McDonald's, Fressnapf oder Schülerhilfe: In Deutschland wächst die Franchise-Branche. Doch das Risiko für Existenzgründer ist groß, berichtet das Magazin "Spiegel". Der Schaden durch Insolvenzen liege bei einer halben Milliarde Euro. Einen gesetzlichen Schutz gibt es nicht.


Ein guter Artikel aus der Süddeutschen


 
http://sz.de/1.1759528


Hinweis:
Lassen Sie sich beraten bevor Sie starten, denn nicht jedes Franchcise Sytem brindt dem Franchise Nehmer den gewüschten Erfolg

Freitag, 30. August 2013

Franchise

 Das Franchising, zu Deutsch Konzessionserteilung, ist ein eigenes Vertriebssystem im Einzelhandel. Der Franchisegeber ist Inhaber der Konzession und verkauft sie als ein örtliches oder regionales Businesskonzept an den Franchisenehmer. Das ist der Einzelhändler vor Ort, der das Franchise-Unternehmen betreibt. Der Franchisenehmer ist ein selbstständiger Gewerbetreibender mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Das Franchising ist bundesweit im Deutschen Franchising-Verband mit Verbands- und Geschäftssitz in Berlin organisiert.

 Ohne ein Franchising würden in der heutigen Zeit vielerlei Produkte nicht gehandelt, und zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte gar nicht existieren. Damit verbunden sind auch die Existenzen von Selbstständigen sowie von Arbeitnehmern, überwiegend in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte. Den Kunden ist weder bekannt noch bewusst, dass der weltbekannte Anbieter von Fastfood, die namhafte Autovermietung oder das bekannte Mehrsternehotel im Franchising, also von einem Unternehmer vor Ort geführt wird.

 Das Franchising bietet beiden Seiten vielerlei Vorteile. Dem Franchisenehmer wird seine Existenzgründung sehr leicht gemacht. Mit dem Franchisegeber im Rücken verbessert sich seine Bonität bei der Fremdfinanzierung der einmalig fälligen Franchise-Gebühr. Damit werden eine Vielfalt und Vielzahl an Rechten erkauft, die das Franchising im Alltag erst möglich machen. Das Geschäftskonzept ist erprobt und funktioniert nachweislich. Durch Seminare, Schulungen sowie Aus- und Weiterbildungen bleibt der Franchisenehmer in engem Kontakt zum Franchisegeber. Das geht hin bis zu Corporate Design und Corporate Identity vor Ort. Der Franchisenehmer erhält einen Gebietsschutz, sozusagen eine vom Franchisegeber vorgegebene und kontrollierte Monopolstellung vertraglich garantiert.

 Für den Franchisegeber liegt der geschäftliche Vorteil in einer breiten Streuung seiner Angebotspalette, ohne dass er selbst ein Filialsystem aufbaut und betreibt. Er bekommt einmalig die Franchise-Gebühr, und darüber hinaus laufend einen prozentualen Anteil am Verkaufserlös aus den Geschäftsaktivitäten des Franchisenehmers. Der Franchisegeber kann mit seinem Namen und seinem Angebot bei einem überschaubaren finanziellen Risiko schnell expandieren. Art und Umfang seiner Betreuung sind für die Franchisenehmer gleichzeitig feste und bindende Vorgaben. In ihrem Unternehmen dürfen sie inklusive Werbung und Präsentation nur die Franchising-Produkte verkaufen. An dieser Stelle ist ein Interessenskonflikt manchmal vorprogrammiert bis hin zu unvermeidbar.

 Mögliche Nachteile für beide Seiten halten sich in Grenzen. Der Franchisenehmer weiß anhand des Vertrages, was ihn erwartet, was er kann, darf oder muss, und wo seine Grenzen sind. Die eingeschränkte unternehmerische Innovation wird durch das bewährte Werbe- und Marketingkonzept des Franchisegebers ausgeglichen. Für den Franchisegeber erfordert das Controlling viel Manpower, ebenso wie die laufende Betreuung der Geschäftspartner. Unterm Strich wirkt sich jedoch ein erfolgreiches Franchising mit steigendem Umsatz und Gewinn für beide Seiten positiv aus.